Kosten - Praxis Junker

Dipl.-Psych. Julia Junker
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Praxis für Psychoanalyse und Psychotherapie
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Kosten

Abrechnung und Kosten


Da meine Praxis eine Privatpraxis ist, erfolgt die Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen im Kostenerstattungsverfahren. Bitte erkundigen Sie sich bei IhrerKrankenkasse, ob diese eine „ausservertragliche Psychotherapie" genehmigt und wie die Antragsmodalitäten sind! Gemäß geltender Rechtsprechung ist eine Wartezeit von mehr als sechs Wochen nicht zumutbar.

Bei Fragen dazu wenden Sie sich an mich, ich helfe Ihnen gern! Die Broschüre der Bundespsychotherapeutenkammer, die Sie hier als PDF herunterladen können, erklärt das Kostenerstattungsverfahren sehr gut.
Schritte des Antrags:
1. Zunächst müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse einen formlosen Antrag auf Übernahme der Kosten für
    eine „ausservertragliche Psychotherapie" bei mir stellen. In diesem stellen Sie Ihre Gründe dar,
    warum Sie dringend eine Therapie beginnen möchten und wie erfolglos ihre Suche nach einem Platz
    bei einem niedergelassenen Therapeuten war.
2. Notwendigkeits- bzw. Dringlichkeitsbescheinigung Ihres Hausarztes/Psychiaters, die belegt,
    dass Ihnen eine Wartezeit von mehreren Wochen/Monaten nicht zugemutet werden kann.
3. Eine Liste mit der Dokumentation Ihrer Anrufe bei niedergelassenen Therapeuten (alle Vertrags-
    Psychotherapeuten finden Sie auf www.kvberlin.de), mit Datum und Uhrzeit, ggf. der Antwort,
    wie lange Sie auf einen Platz warten müssten.

Von privaten Krankenversicherungen werden die Kosten für die Therapie bei Vorliegen einer Indikation (also einer begründeten Diagnose) in der Regel übernommen. Die Honorierung orientiert sich an der Gebührenordnung  für Psychotherapeuten (GOP).
Die Kostenübernahme hängt dabei vom Vertrag mit Ihrer Versicherung ab. Bitte erkundigen Sie sich vor Therapiebeginn bei Ihrer Versicherung, ob die Kosten für die Behandlung bei einem Psychologischen Psychotherapeuten übernommen werden und ob ein entsprechender Antrag notwendig ist.

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